Geschäftsbedingungen
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AUFTRAGSÜBERNAHME UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
Der Auftraggeber kann die Auftragsunterlagen per E-Mail, mit der Ausnützung des Anfrageformulars an unseren Websites hier, oder in der Papierform mit der Post zukommen lassen. Die Unterlagen in elektronischer Form werden bevorzugt. Nach dem Eingang der Unterlagen erstellt der Auftragnehmer eine freibleibende Vorkalkulation für den Auftraggeber.
Bei der Auftragsbestätigung werden der gewünschte Leistungsumfang, die Übergabeart, das Endformat und die Frist der Auftragsverarbeitung mit dem Auftraggeber vereinbart.
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer entsteht aufgrund eines verbindlichen Auftrags, der vom Auftragnehmer zu bestätigen ist. Der Auftraggeber kann den verbindlichen Auftrag durch Ausfüllen des online Bestellformulars, per E-Mail oder mit der Post übersenden.
Wenn der Auftraggeber Einhaltung einer spezifischen Terminologie in der Übersetzung fordert, dann ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer sein aktuelles terminologisches Wörterbuch als Unterlage zu übergeben. Bei der Auftragsübergabe übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das aktualisierte terminologische Wörterbuch.
ART UND WEISE DER ÜBERGABE DES FERTIGEN AUFTRAGS
Die Art und Weise der Übergabe des Auftrags wird mit dem Auftraggeber bei der Auftragserteilung vereinbart. Die üblichste Art ist die Übersendung der Übersetzung per E-Mail, zur Übergabe von umfangreicheren Aufträgen können Sie die Möglichkeit des Herunterladens über unseren FTP Server ausnützen. Auf Wunsch übersenden wir den Auftrag auch auf CD-Datenträger oder in der Papierform mit der Post. Die Übergabe kompletter Anleitungen und Dokumentationen stellen wir im Umkreis bis 20 km von České Budějovice gratis, an größere Entfernungen dann mit der Ausnützung der Dienstleistungen der Tschechischen Post, bzw. eines Kurierdienstes, sicher.
ERMITTLUNG VOM ENDPREIS
Bei der Übergabe des Auftrags an den Auftraggeber wird ihm die Abschlusskalkulation aufgrund der Zeichenanzahl der fertigen Übersetzung mitgeteilt. Der minimale berechnete Umfang ist 1 Normseite (NS). 1 NS = 1800 Textzeichen einschließlich Leerzeichen. Die resultierende Anzahl der Normseiten wird mit der Genauigkeit auf 0,1 NS abgerundet.
Die gesamte Zeichenanzahl der fertigen Übersetzung, bzw. der Korrektur kann einfach im MS Word Texteditor mit der Ausnützung der Funktion „Wortanzahl“ > “ Zeichen (mit Leerzeichen)“ ermittelt werden.
LIEFERFRISTEN
Der Lieferumfang für eine Standardübersetzung beträgt 6 NS, für Korrekturen dann 10 NS pro Tag. Dieser Umfang kann aufgrund der Übersetzungsart und ihrer graphischen Verarbeitung sehr unterschiedlich sein. Die Lieferfrist wird daher bei der Erstellung der Vorkalkulation für jeden Auftrag individuell vereinbart.
Im Falle der Überschreitung dieser Anzahl der Normseiten bei kurzfristigen Aufträgen mit der Lieferfrist bis 5 Tagen wird die Übersetzung als eine Expressübersetzung betrachtet. Die Preiszuschläge für Expressübersetzungen finden Sie hier.
BEANSTANDUNGEN UND GARANTIEBEDINGUNGEN
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den übernommenen verarbeiteten Auftrag zu prüfen, und den Auftragnehmer über eventuelle Mängel zu informieren. Unter den Mängeln werden konkrete Abweichungen vom vereinbarten Umfang, von der Verarbeitungsart oder der Qualität verstanden. Die Beanstandung ist in der Schriftform und unverzüglich nach der Feststellung der Mängel, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach der Übernahme des Auftrags einzureichen. Der Auftraggeber bezeichnet genau die Mängel und führt seinen Lösungsvorschlag der Beanstandung an.
Der Auftragnehmer haftet für die Richtigkeit der Übersetzung und die Richtigkeit der Preiskalkulation nur in Höhe vom Preis des Auftrags.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Nach der Übergabe des verarbeiteten Auftrags wird eine Rechnung mit 14tägiger Fälligkeitsfrist an den Auftraggeber ausgestellt und übersendet.
Für den Fall der Stornierung eines schon angefangenen Auftrags ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die schon erbrachte Leistung an diesem Auftrag zu bezahlen. Sonstige allgemeine Vertragsbedingungen richten sich nach dem Handelsgesetzbuch in gültiger Fassung.
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